Bebauungsplan Nr. 1 „Hirschling“ für den Ortsteil Linsingen, 1. Änderung - Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung in Form der Entwurfsoffenlage gem. § 13 Absatz 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 Absatz 2 BauGB
Wesentliches Planziel dieser 1. Änderung des Bebauungsplanes ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Schaffung von Wohnraum auf einer bisher als „Fläche für die Landwirtschaft“ ausgewiesenen Fläche.
Das Verfahren nach § 13b BauGB wurde gewählt, weil die Zulässigkeit von Wohnnutzungen auf Flächen begründet wird, die sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Grundstücke Gemarkung Linsingen, Flur 1, Flurstück 54/12 mit einer Größe von 4.621 m² und eine Teilfläche des Grundstückes Flur 1, Flurstück 52/3 mit einer Größe von ca. 1.200 m².
Lage und Abgrenzung des Plangebietes ist der Übersichtkarte zu entnehmen.
Nach § 13a Absatz 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Absatz 3 Nr. 1 BauGB wird von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB abgesehen.
Zur Gewährleistung einer hinreichenden Beteiligung der Öffentlichkeit wird diese in Form einer öffentlichen Auslegung des Planentwurfes nach § 13 Absatz 2 i. V. m. § 3 Absatz 2 BauGB durchgeführt.
Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Hirschling“ mit Begründung liegt in der Zeit von Montag, 5. Juni 2023, bis einschl. Montag, 5. Juli 2023, im Rathaus des Marktfleckens Frielendorf, Ziegenhainer Straße 2, Zimmer 15, 34621 Frielendorf, während der üblichen Dienststunden (Montag und Dienstag 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr, Mittwoch 08:00 bis 12:00 Uhr, Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr) sowie nach Vereinbarung zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Während des o.g. Zeitraumes hat jedermann die Möglichkeit zur Einsichtnahme und zur Information über die allgemeinen Ziele und Zwecke des Bebauungsplanes (1. Änderung) und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung sowie die Gelegenheit zur Erörterung und Äußerung von Anregungen und Hinweisen.
Auf die zudem bestehende Einsichtnahmemöglichkeit auf digitalem Wege wird ausdrücklich hingewiesen.
Über den Inhalt wird auf Verlangen telefonisch unter der Rufnummer 05684/9999-25 (Herr Wiegand) oder via E-Mail (bauamt@frielendorf.de) Auskunft gegeben.
Stellungnahmen können auf postalischem Weg abgegeben oder bei der Gemeindeverwaltung zu Protokoll gegeben werden.
Nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Es wird auch darauf hingewiesen, dass vorgelegte Stellungnahmen zum Vollzug der Abwägung nach § 1 Absatz 7 BauGB in öffentlicher Sitzung behandelt werden.
Die Daten stellungnehmender Bürgerinnen und Bürger werden dauerhaft gespeichert.