Neuwahl der Schöffinnen/Schöffen und Jugendschöffinnen/Jugendschöffen


Schöffinnen und Schöffen vermitteln als juristische Laien zwischen Justiz und Bevölkerung. Sie wirken beim Landgericht/Amtsgericht in allgemeinen Strafsachen gegen Erwachsene mit.

Jugendschöffinnen und Jugendschöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter für die Rechtsprechung in Jugendstrafsachen. Sie werden bei den Amtsgerichten im Rahmen des Jugendschöffengerichts oder der Jugendkammer der Landgerichte eingesetzt.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 1. Januar 2024 mindestens 25 und unter 70 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.  Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Über­nahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch haupt­amtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte usw.) sollen nicht zu Schöffinnen/Schöffen oder Jugendschöffinnen/Jugendschöffen gewählt werden.

Die Aufnahme von Bürgerinnen oder Bürgern in die Vorschlagsliste zur Neuwahl von Schöffinnen/Schöffen und Jugendschöffinnen/Jugendschöffen erfolgt durch Zustimmung der Gemeindevertretung.

Interessenten für das Schöffen- und Jugendschöffenamt bewerben sich bitte bis zum 17. März 2023 bei dem Gemeindevorstand des Marktfleckens Frielendorf, Ziegenhainer Str. 2, 34621 Frielendorf, mit folgenden Angaben:

  • Name, ggf. Geburtsname    
  • Vorname
  • Geburtsdatum und –ort
  • Staatsangehörigkeit
  • Beruf
  • Wohnanschrift
  • Telefonnummer (Festnetz und möglichst auch Mobil)
  • Bankverbindung

Ein Formular finden Sie weiter unten. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung Frielendorf, Zimmer 13.

Frau Milena Hofmann

+49 5684 9999-33