Kommunalwahl 2026 - Hinweise zur Einreichung von Wahlvorschlägen


Bitte reichen Sie Wahlvorschläge so frühzeitig vor dem Ablauf der Einreichungsfrist ein, dass etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, noch rechtzeitig behoben werden können.

Für die Einreichung der Wahlvorschläge sind die amtlichen Vordrucke zu verwenden. Diese finden Sie unter www.frielendorf.de.

Dem Wahlvorschlag (Vordruck KW Nr. 6) sind beizufügen:

  • Die schriftliche Erklärung der vorgeschlagenen Bewerber/innen nach einem Vordruckmuster (Zustimmungserklärung, Vordruck KW Nr. 9),
  • eine Bescheinigung des Einwohnermeldeamtes, dass die vorgeschlagenen Bewerber/innen wählbar sind (Wählbarkeitsbescheinigung, Vordruck KW Nr. 10),
  • eine Ausfertigung der Niederschrift über die Beschlussfassung der Mitglieder- oder Vertreterversammlung (Vordruck KW Nr. 11),
  • die erforderliche Zahl von Unterstützungsunterschriften nebst Bescheinigungen des Wahlrechts der Unterzeichner, sofern der Wahlvorschlag Unterstützungsunterschriften benötigt.

Der Gemeindewahlausschuss beschließt am 58. Tag vor der Wahl (16. Januar 2026) in öffentlicher Sitzung über die Zulassung der Wahlvorschläge.