Kostenlose Müllsäcke für Haushalte mit Säuglingen und Kleinkindern sowie pflegebedürftigen Angehörigen

Kostenlose Müllsäcke

Im Marktflecken Frielendorf erhalten Haushalte mit Wickelkindern sowie Haushalte mit pflegebedürftigen, inkontinenten Angehörigen auf Antrag pro Monat einen kostenlosen Müllsack.

Familien erhalten pro Kind auf Antrag für die ersten 24 Monate nach der Geburt pro Monat kostenlos einen Müllsack für die Entsorgung anfallender Windeln. Bei Zuzug erhalten Familien zeitanteilig je Monat kostenlos einen Müllsack.

Haushalte mit pflegebedürftigen, inkontinenten Angehörigen erhalten im Rahmen der häuslichen Pflege auf Antrag monatlich kostenlos einen Müllsack für die Entsorgung anfallender Inkontinenzartikel.

Die Hausmüllsäcke können zusammen mit der Hausmülltonne zur Abfuhr bereitgestellt werden.


Voraussetzungen

  • Haushalte mit Wickelkindern

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Müllsäcke ist, dass die Familie ihren Hauptwohnsitz im Marktflecken Frielendorf hat. Weiter wird vorausgesetzt, dass der Haushalt an die Abfallentsorgung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Schwalm-Eder-Kreis angeschlossen ist.

  • Haushalte mit pflegebedürftigen, inkontinenten Angehörigen

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Müllsäcke ist, dass Haushalte mit pflegebedürftigen, inkontinenten Angehörigen im Rahmen der häuslichen Pflege ihren Hauptwohnsitz im Marktflecken Frielendorf haben. Weiter wird vorausgesetzt, dass der Haushalt an die Abfallentsorgung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Schwalm-Eder-Kreis angeschlossen ist. Eine Bestätigung des behandelnden Arztes bzw. des behandelnden Pflegedienstes auf dem Antragsformular ist erforderlich.


Verfahrensablauf

  • Haushalte mit Wickelkindern

Familien erhalten formlos nach Vorlage des Personalausweises ab dem Zeitpunkt der Beantragung jeweils bis Jahresende im Bürgerbüro eine entsprechende Anzahl von Müllsäcken.

  • Haushalte mit pflegebedürftigen, inkontinenten Angehörigen

Berechtige Personen erhalten auf schriftlichen Antrag der pflegebedürftigen bzw. pflegenden Person nach Vorlage des Antragsformulars maximal 12 Müllsäcke ab dem Zeitpunkt der Beantragung jeweils bis Jahresende. Jährlich kann ein neuer Antrag gestellt werden.