Prädikat verliehen: Marktflecken Frielendorf ist jetzt „Tourismusort"
Die Gemeinde Frielendorf mit ihren 16 Ortsteilen darf ab sofort das Prädikat „Tourismusort“ führen und erhält gleichzeitig das Recht, einen Tourismusbeitrag einzuführen. Der Tourismusbeitrag eröffnet den Weg zu einer besseren Finanzierung touristischer Infrastruktur und touristischen Marketings, da das Aufkommen zweckgebunden nur für diese Positionen eingesetzt werden darf. Die Details legt die Kommune eigenständig in einer Satzung fest.
„Langfristig profitieren alle Beteiligten davon, wenn touristische Infrastruktur ausgebaut wird und erhalten bleibt. Zufriedene Gäste kommen wieder, Unternehmen können mit guten Freizeitangeboten und einer intakten Anbindung werben und besonders für die Einwohnerinnen und Einwohner ist es ein Gewinn“, sagte Regierungspräsident Mark Weinmeister anlässlich der Überreichung der Anerkennungs-Urkunde an Bürgermeister Jens Nöll.
Tourismusorte müssen mehr als doppelt so viele Übernachtungen wie Einwohnerinnen und Einwohner aufweisen. Ferner müssen sie sich durch ihre landschaftliche Lage oder durch bedeutende kulturelle Einrichtungen wie Museen und Theater, internationale Veranstaltungen oder sonstige bedeutenden Freizeiteinrichtungen von überörtlicher Bedeutung oder durch geeignete Angebote für Naherholung von anderen Orten abheben.
„Der Marktflecken Frielendorf mit seinen Ortsteilen liegt idyllisch am Rand des Knüllgebirges, mitten im Kurhessischen Bergland. Das macht sich auch in den Angeboten bemerkbar. Besucherinnen und Besucher können die vielseitige Natur und die zahlreichen Wälder erleben, zur Ruhe kommen und die Umgebung genießen. Die Erlebniswelt Silbersee mit dem gleichnamigen Freizeitsee, dem Kletterpark, der Sommerrodelbahn und dem Spieleparadies Frielo-Land, dem Freizeitdorf und dem Wohnmobilpark sind ein touristischer Anziehungspunkt, der über die Grenzen NordOstHessens hinaus bekannt ist“, hob Weinmeister die Besonderheiten der Region hervor. Der Marktflecken Frielendorf verzeichnet durchschnittlich etwa 45.000 Gästeübernachtungen pro Jahr.
Bürgermeister Jens Nöll ergänzte: „Dieser Titel ist nicht nur eine Auszeichnung für den Marktflecken Frielendorf, sondern für alle Menschen, die ihn mit Herz, Einsatz und Verantwortung gestalten. Ich freue mich, dass Frielendorf als erste Kommune im Schwalm-Eder-Kreis den Titel Tourismusgemeinde tragen darf.“
Anfang 2025 stellte der Marktflecken Frielendorf den Antrag auf Erstanerkennung des Prädikats „Tourismusort“ für das Gemeindegebiet. Die Prädikate „Erholungsort“ und „Luftkurort“ wurden im März 2024 letztmalig bestätigt, auf eine Weiterführung wurde verzichtet. Eine Beibehaltung der bisherigen Prädikate und eine gleichzeitige Prädikatisierung als „Tourismusort“ sind nicht möglich.
Der Hessische Fachausschuss für Kur-, Erholungs- und Tourismusorte hat nach eingehender Prüfung empfohlen, das Prädikat „Tourismusort“ erstmalig anzuerkennen. Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (HMWVW) stimmte dieser Empfehlung abschließend zu. Der Bestätigungsbescheid erging am 10. Dezember 2025.
In Hessen gibt es mit der Gemeinde Frielendorf nunmehr 31 Tourismusorte.
Hintergrund:
Die vom Deutschen Heilbäderverband e.V. und vom Deutschen Tourismusverband e.V. herausgegebenen „Begriffsbestimmungen für Kurorte, Erholungsorte und Heilbrunnen“ in ihrer jeweils neuesten Fassung sind maßgebend für die Definition und die Beurteilung der jeweils zur Anerkennung erforderlichen Kriterien für die Prädikate Heilbad bis Erholungsort. Die erforderlichen Kriterien für das Prädikat Tourismusort sind in der Verordnung über die Anerkennung als Kur-, Erholungs- und Tourismusort geregelt.
Zur fachlichen Beratung ist beim RP Kassel der Hessische Fachausschuss für Kur-, Erholungs- und Tourismusorte gebildet worden. Ihm werden sämtliche Prädikatisierungsanträge, Unterlagen für Überprüfungsverfahren sowie Grundsatzfragen der Prädikatisierung zur Beratung vorgelegt.
Nach Erörterung beschließt der Fachausschuss über die vorliegenden Anträge und leitet die entsprechenden Empfehlungen dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (HMWVW) zu, das abschließend über die Anträge entscheidet.
Die formelle Verleihung des Prädikats erfolgt dann durch einen Anerkennungsbescheid des Regierungspräsidiums Kassel sowie eine Urkunde des HMWVW.
Spätestens nach zehn Jahren ist das Prädikat zu überprüfen. Sind die Voraussetzungen nicht mehr gegeben, so ist die Anerkennung des Prädikats zu widerrufen. Einen Rechtsanspruch auf Verleihung bzw. Beibehaltung eines Prädikats besteht nicht. In Hessen gibt es derzeit 145 prädikatisierte Orte/Ortsteile (Stand 19.12.2025).
Weitere Informationen:
https://rp-kassel.hessen.de/landesentwicklung/praedikatisierung
