Alters- und Ehejubiläen
Leistungsbeschreibung
Der Hessische Ministerpräsident gratuliert Ehe- und Altersjubilaren auf Antrag durch eine Glückwunschurkunde zu folgenden Jubiläen:
50., 60., 65., 70. und 75. Hochzeitstag, sowie zum
90., 95., 100. und jedem weiteren Geburtstag.Zum 65., 70. und zum 75. Hochzeitstag sowie zum 100., 105. und jedem weiteren Geburtstag findet darüber hinaus auf Antrag der Wohnsitzgemeinde eine Ehrung durch den Bundespräsidenten statt.
Weitere Informationen unter folgendem Link:
Spezielle Hinweise für - Gemeinde FrielendorfIn Anerkennung und als Dank für die Treue zu unserer Gemeinde lässt der Gemeindevorstand Ehe- und Altersjubilaren nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen die Glückwünsche der Gemeinde Frielendorf übermitteln und ihnen ein Geschenk überreichen.
1. Zu folgenden Jubiläen überbringt der Bürgermeister oder eine Beigeordnete/ein Beigeordneter persönlich die Glückwünsche der Gemeinde:
Bei Ehejubiläen:
Goldene Hochzeit (50 Jahre), Diamantene Hochzeit (60 Jahre), Eiserne Hochzeit (65 Jahre), Gnadenhochzeit (70 Jahre), Kronjuwelenhochzeit (75 Jahre)
Bei Altersjubiläen:
Vollendung des 80. Lebensjahres, Vollendung des 85. Lebensjahres, Vollendung des 90. Lebensjahres, Vollendung des 95. Lebensjahres, Vollendung des 100. Lebensjahres und jedes folgenden Lebensjahres
2. Zu allen in Ziffer 1 genannten Ehejubiläen sowie zur Vollendung des 90., 95., 100. und jedes folgenden Lebensjahres überreicht der Bürgermeister oder eine Beigeordnete/ein Beigeordneter ein kleines Blumen- oder Sachgeschenk der Gemeinde.
3. Zu folgenden Altersjubiläen werden Glückwunschkarten versandt:
Vollendung des 70. Lebensjahres, Vollendung des 75. Lebensjahres
Welche Unterlagen werden benötigt?
Zur Beantragung der Urkunden werden keine weiteren Unterlagen benötigt. Sofern der Übermittlung der Daten nicht widersprochen wurde (Übermittlungssperre nach § 50 Abs. 5 BMG) oder eine Auskunftssperre nach § 51 BMG vorliegt, fertigt auf Antrag die Wohnsitzgemeinde die Urkunden selbst aus oder fordert diese bei der Hessischen Staatskanzlei an.
Maßgebend für die Ehrung ist das Datum der standesamtlichen Trauung oder die Vollendung des jeweiligen Lebensjahres. Die zu Ehrenden müssen ihren Wohnsitz in Hessen haben. Ehejubilare dürfen nicht dauernd getrennt leben.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es wird empfohlen, den Antrag auf Ausstellung einer Glückwunschurkunde spätestens vier Wochen vor dem Jubiläumsdatum bei der Wohnsitzgemeinde zu stellen.
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig ist die jeweilige Wohnsitzgemeinde. Diese fertigt die Urkunden zum 50. und 60. Hochzeitstag sowie zum 90. und 95. Geburtstag aus. Die Urkunden für den 65., 70. und 75. Hochzeitstag sowie für den 100. und jeden weiteren Geburtstag fordert die Wohnsitzgemeinde bei der Hessischen Staatskanzlei an.
Die Urkunde wird am Jubiläumstag von der Oberbürgermeisterin oder dem Oberbürgermeister, der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister oder von einer hiermit beauftragten Amtsperson überreicht.