Prädikat bestätigt: Frielendorf-Kerngemeinde (Schwalm-Eder-Kreis) darf sich weiterhin „Luftkurort“ nennen


Regierungspräsident Mark Weinmeister überreichte im Rahmen einer kleinen Feierstunde in Kassel den Bestätigungsbescheid und eine Urkunde des Hessischen Wirtschaftsministers zur Bestätigung des Prädikats „Luftkurort“ an Bürgermeister Jens Nöll. „Frielendorf liegt mitten im Hessischen Bergland, idyllisch eingebettet in eine sanfte Hügellandschaft am Rande des Knüllgebirges. Mit der ,Erlebniswelt Silbersee‘ am gleichnamigen Freizeitsee, dem Indoor-Spieleparadies Frielo-Land, dem angrenzenden Kletterpark, Sommerrodelbahn und vielen weiteren Attraktionen zählt Frielendorf zu den touristischen Anziehungspunkten NordOstHessens. Die große Beliebtheit vor allem bei Familien mit Kindern, Schulklassen und Vereinen schlägt sich in den 45.000 bis 50.000 Übernachtungen pro Jahr nieder! Dass die Anstrengungen zur Re-Prädikatisierung gelungen sind, ist ein schöner Erfolg“, so Weinmeister, der Frielendorf herzlich zum erneuten Erlangen des Prädikats gratulierte.

„Die Frielendorfer haben das Glück dort zu leben, wo andere Urlaub machen“, ergänzte Frielendorfs Bürgermeister Jens Nöll.

In der Frielendorfer Kerngemeinde leben rund 2.000 Menschen. Der Ort hat 2000 erstmalig das Prädikat „staatlich anerkannter Luftkurort“ erhalten, welches 2012 erneut bestätigt wurde. 2020 wurde erneut das turnusgemäße Überprüfungsverfahren eingeleitet. Der Hessische Fachausschuss für Kur-, Erholungs- und Tourismusorte hat Ende 2023 empfohlen, das Prädikat zu bestätigen. Der Empfehlung wurde durch den Hessischen Wirtschaftsminister zugestimmt. Mit der heute erfolgten Übergabe der Bestätigungsurkunde ist die Re-Prädikatisierung erfolgreich abgeschlossen.

Hintergrund:

Die vom Deutschen Heilbäderverband e.V. und vom Deutschen Tourismusverband e.V. herausgegebenen „Begriffsbestimmungen für Kurorte, Erholungsorte und Heilbrunnen“ in ihrer jeweils neuesten Fassung sind maßgebend für die Definition und die Beurteilung der jeweils zur Anerkennung erforderlichen Kriterien für die Prädikate Heilbad bis Erholungsort.

Zur fachlichen Beratung ist beim RP Kassel der Hessische Fachausschuss für Kur-, Erholungs- und Tourismusorte gebildet worden. Ihm werden sämtliche Prädikatisierungsanträge, Unterlagen für Überprüfungsverfahren sowie Grundsatzfragen der Prädikatisierung zur Beratung vorgelegt.

Nach Erörterung beschließt der Fachausschuss über die vorliegenden Anträge und leitet die entsprechenden Empfehlungen dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (HMWVW) zu, das abschließend über die Anträge entscheidet.

Die formelle Verleihung des Prädikats erfolgt dann durch einen Anerkennungsbescheid des Regierungspräsidiums Kassel sowie eine Urkunde des HMWVW.

Spätestens nach zehn Jahren ist das Prädikat zu überprüfen. Sind die Voraussetzungen nicht mehr gegeben, so ist die Anerkennung des Prädikats zu widerrufen. Einen Rechtsanspruch auf Verleihung bzw. Beibehaltung eines Prädikats besteht nicht. In Hessen gibt es derzeit 144 prädikatisierte Orte/Ortsteile (Stand 20.03.2024).
Weitere Informationen:

https://rp-kassel.hessen.de/landesentwicklung/praedikatisierung