Aktuelle Informationen

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Kommunalwahlen 2026

Für die Wahlen der Gemeindevertretungen, Kreistage, Orts- und Ausländerbeiräte hat die Landesregierung den 15. März 2026 bestimmt.

Dabei wird über die neue Zusammensetzung der Vertretungsorgane des Marktfleckens und die des Kreistags des Schwalm-Eder-Kreises entschieden. Die neue Wahlzeit beginnt am 1. April 2026. Sie beträgt fünf Jahre und endet somit am 31. März 2031.

Das Hessische Innenministerium stellt auf seinen Internetseiten weitere Informationen einschließlich Vordrucksmuster für die Einreichung von Wahlvorschlägen zur Kommunalwahl bereit. Ausgenommen hiervon ist das "Vordrucksmuster KW Nr. 7" (Unterstützungsunterschrift und Bescheinigung des Wahlrechts), das im Wahlamt des Marktfleckens ausgehändigt wird.


Vertretungsorgane in Frielendorf

Gemeindevertretung

Die Gemeindevertretung ist das oberste Organ der Gemeinde und trifft die wichtigen Entscheidungen über die Angelegenheiten der Gemeinde. Die Anzahl der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter in Frielendorf wurde in der Hauptsatzung auf 25 festgelegt.

Ortsbeiräte

Für jeden Ortsteil des Marktfleckens Frielendorf – Allendorf, Frielendorf, Gebersdorf, Großropperhausen, Leimsfeld, Lenderscheid, Leuderode, Linsingen, Obergrenzebach, Schönborn, Siebertshausen/Lanertshausen, Spieskappel, Todenhausen, Verna, Welcherod – wird ein Ortsbeirat gebildet.

Vertretungsorgane im Schwalm-Eder-Kreis

Über die Wahlen auf kommunaler Ebene hinaus wird im Schwalm-Eder-Kreis der Kreistag gewählt. Der Kreistag ist die gewählte Vertretung des Landkreises.

Fristen

Die Wahlvorschläge sind spätestens am 69. Tag vor dem Wahltag bis 18:00 Uhr beim Wahlleiter einzureichen. Für die Kommunalwahl läuft die Frist am Montag, 5. Januar 2026, 18:00 Uhr, ab.

Wegen der Möglichkeit der Mängelbeseitigung und im Hinblick darauf, dass die Einreichungsfrist in den Weihnachtsferien abläuft, ist es jedoch zweckmäßig und dringend ratsam, die Wahlvorschläge schon früher einzureichen.

Der Gemeindewahlausschuss wird in seiner Sitzung am Freitag, 16. Januar 2026, über die Zulassung der Wahlvorschläge entscheiden.

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