Information für Hundehalter
Aus der Anmeldung ergibt sich die Hundesteuer, welche eine Gemeindesteuer ist mit der das Halten von Hunden besteuert wird. Wie jede Steuer ist sie eine öffentlich-rechtliche Abgabe, der keine bestimmte Leistung (etwa das Reinigen der Straßen von Hundekot ) gegenübersteht und die nach dem Gesamtdeckungsprinzip zur Finanzierung aller kommunalen Aufgaben mitverwendet wird. Die Hundesteuer zählt zu den Aufwandsteuern.
Wer seinen Hund nicht anmeldet, handelt nach § 5 KAG Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) ordnungswidrig, oder begeht im schlimmsten Fall eine strafbare Abgabenhinterziehung.
Wir appellieren daher im Rahmen der Steuergerechtigkeit an alle Hundebesitzer, Ihre Hunde anzumelden.