2. Antragsfrist für Kulturförderung endet am 31.10.2023


Zweimal im Jahr zum 30.04. und 31.10. können Anträge zur Förderung von kulturellen Projekten und Veranstaltungen eingereicht werden. Mit der zweiten Frist, die nun kurz bevorsteht, können Anträge nicht nur für die letzten Monate des laufenden, sondern auch für die ersten Monate des folgenden Jahres gestellt werden.

Seit 2020 verfügt der Schwalm-Eder-Kreis über eine neue kommunale Kulturförderrichtlinie. Ziel war und ist es, das breite, vor allem auch ehrenamtlich getragene Kulturangebot im Landkreis in seiner Vielfalt fördern und unterstützen zu können. 

„Ich freue mich, dass die Kulturförderung auch im dritten Jahr so gut angenommen und genutzt wird“, so Landrat Winfried Becker.

Aktuell stehen im Topf der Kulturförderung des Kreises noch Mittel für das Jahr 2023 zur Verfügung. Projekte können in der Regel mit einer maximalen Fördersumme von 1.000 Euro gefördert werden. Seit diesem Jahr ist die Antragstellung ausschließlich online möglich. 

Den Link zum Antragsformular, weitere Informationen sowie die ausführliche Förderrichtlinie sind auf www.schwalm-eder-kreis.de/kultur zu finden. Für Rückfragen steht außerdem Marina Saurwein, Kultur- und Partnerschaftsbeauftragte des Landkreises, per Mail an marina.saurwein@schwalm-eder-kreis.de oder unter 05681/775-1547 zur Verfügung.