Ehrenamt fordern und fördern - Informationsveranstaltung am 27. April 2023


Darunter fallen beispielsweise die Anschaffungskosten von Hard- und Software für die digitale Arbeit, Kosten für Schulungen und Beratungen oder Kosten für Logoentwicklung, Flyerdruck und Homepageerstellung. Demgegenüber sind Verbrauchsmaterialien oder Nebenkosten sowie bereits begonnene Projekte nicht förderfähig.

Zudem kann besonders innovativen Projekten unter Umständen ein einmaliger, abweichender Zuschuss genehmigt werden. Ebenfalls können kleine Vereine mit weniger als 50 Mitgliedern einen Zuschuss für Maßnahmen zur Ehrung und Wertschätzung engagierter Mitglieder im Wert von 200 Euro für ein Intervall von drei Kalenderjahren beantragen.

„Das Ehrenamt stellt einen Pfeiler der Vereinigungsfreiheit und somit unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung dar. Daher muss es auch Aufgabe des Schwalm-Eder-Kreises sein, das große Engagement, welches damit in Verbindung steht, zu fördern. Dabei darf die eigentliche Vereins- und Vorstandsarbeit nicht zu kurz kommen. Denn ohne Vorstand kann es auch keinen Verein geben.“, betont Landrat Winfried Becker.

Anträge können, ab Inkrafttreten der Richtlinie am 1. Mai 2023, fortlaufend auf der Seite des Schwalm-Eder-Kreises gestellt werden.

Zur neuen Ehrenamtsförderrichtlinie und weiterer Förderangebote des Schwalm-Eder-Kreises wird am 27. April 2023 ab 17 Uhr eine Online-Informationsveranstaltung angeboten. Hier wird es um Fördermöglichkeiten für die Bereiche Kultur, Sport und Jugend gehen. Zudem werden die Themen Landesehrenbriefe und Ehrenamtscard aufgegriffen.

Anmeldungen sind per E-Mail an ehrenamt@schwalm-eder-kreis.de oder über die Volkshochschule unter Tel. 05681 775-775 möglich.

Ansprechpartnerin: Daniela Landgrebe, Ehrenamtsbeauftragte, 05681 775-850