Förderung des sozialen Mietwohnungsbaus: Anmeldung von Bauvorhaben für eine Förderung im Programmjahr 2023 bis zum 1. September 2023 möglich


Auch in diesem Jahr werden wieder Fördermittel für die Modernisierung sowie den Neubau von Mietwohngebäuden zur Verfügung gestellt. Die erheblich gestiegenen Bau- und Finanzierungskosten stellen die Wohnungswirtschaft vor neue große Herausforderungen. Deshalb werden die Konditionen zur sozialen Mietwohnräumförderung deutlich verbessert.

Anmeldungen von Modernisierungsvorhaben oder Neubauten können über die Kommune eingereicht werden, in deren Zuständigkeit sich das Objekt befindet. Die Frist zur Vorlage der Anmeldung endet am 1. September 2023.

Nähere Informationen gibt es bei der Wirtschaftsförderung des Schwalm-Eder-Kreises.

+49 5681 775-476